
Das 1996 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verlangt in Artikel 43, dass Tarife und Preise in Verträgen zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern vereinbart werden. Sie haben dabei auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung sowie eine sachgerechte Struktur der Tarife zu achten.Die Sozialversiche...
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